AGB´s
Koko-Consulting OG
Haller 72
8271 Bad Waltersdorf
Österreich
1. Allgemeines
1.1. Die Koko – Consulting OG schließt all ihre Geschäfte und Verträge auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) ab. Diese gelten im B2B-Bereich zwischen Unternehmen. Auf die Einbeziehung der AGB bei Verträgen zwischen der Koko – Consulting OG und Kunden gelten diese auch, wenn nicht explizit auf sie eingegangen wird.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültige Fassung der AGB.
1.3. Abweichungen der AGB sind durch die Koko – Consulting OG und den Kunden gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
1.4. Die Miteinbeziehung von AGB des jeweiligen Kunden bedarf einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung mit der Koko – Consulting OG. Widrigenfalls eine solche nicht vorliegt, werden solche Geschäftsbedingungen auch bei Kenntnis nicht akzeptiert.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen der AGB weiterhin gültig. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch die Koko – Consulting OG und Kunden durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die Zweck der ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.
1.6. Verträge zwischen der Koko – Consulting OG und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Rück- und Weiterverweise. Das UN-Kaufrecht wird explizit ausgeschlossen.
2. Leistungen
2.1. Die Koko – Consulting OG bietet für Ihre Kunden folgende Leistungen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit an den jeweiligen Kunden an:
a) Erstellung von Webseiten und Onlineshops
b) Online- und Social-Mediamarketing
c) Erstellung und Betreuung von Unternehmensprofilen auf Google
d) Google-Ads Kampagnen
e) Grafik und Designdienstleistungen
f) Fotografie- und Videografie
g) Diverse IT-Dienstleitungen
Sämtliche von der Koko – Consulting OG angebotene Leistungen werden in weiterer Folge, sofern nicht für einzelne namentlich erwähnte Leistungen Sonderbestimmungen bestehen, gemeinsam als Werbe- und Marketingkonzept bezeichnet.
2.2. Bereits bei der Einladung/Erstgespräches eines potenziellen Kunden zur Erstellung und Präsentation eines Werbe- und Marketingkonzeptes kommt es zwischen dem Kunden und der Koko – Consulting OG zu einem Vertragsverhältnis („Pitching-Vereinbarung“). Dieses unterliegt bereits den AGB der Koko – Consulting OG.
2.3. Bei der Erarbeitung des Werbe- und Marketingkonzeptes übernimmt die Koko – Consulting OG kostenintensive Vorbereitungsarbeiten, die im Falle keiner Auftragserteilung nach dem jeweiligen Aufwand angemessen inkl. 20% Mehrwertsteuer abzugelten sind.
2.4. Die Ausarbeitung des individuellen Werbe- und Marketingkonzeptes erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und 2 Hilfsmittel. Der Kunde hat sämtliche Unterlagen vor Auftragsbeginn an die Koko – Consulting OG auf seine Kosten zu übermitteln.
2.5. Die Inhalte des Werbe- und Marketingkonzeptes unterliegen bereits dem Urheberschutz. Eine Benutzung desselben ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Koko – Consulting OG nicht gestattet. Auch jene Elemente des Werbe- und Marketingkonzeptes, welche die charakteristische Prägung der Vermarktungsstrategie darstellen sind geschützt. Dazu zählen etwa Werbeschlagwörter, ganze Designentwürfe, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen. Dem Kunden ist es nicht gestattet die kreativen Werbeideen der Koko – Consulting OG wirtschaftlich selbst zu verwerten bzw. verwerten zu lassen bzw. zu nutzen bzw. nutzen zu lassen, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Koko – Consulting OG. Ist der Kunde der Meinung, dass ihm die Koko – Consulting OG ein Werbe- und Marketingkonzeptes unter Zugrundelegung seiner Idee unterbreitet hat, so hat der potenzielle Kunde die Verpflichtung dies mit entsprechenden Beweismitteln zu untermauern. Sollte ein solcher Beweis durch den Kunden nicht erfolgen, gehen die Koko – Consulting OG und der Kunde davon aus, dass die Koko – Consulting OG dem potenziellen Kunden die Idee präsentiert hat. Wird die Idee also nunmehr verwertet, ist davon auszugehen, dass diese durch die Koko – Consulting OG zustanden, gekommen ist.
2.6. Grundlage für die Erstellung von Werbe- und Marketingkonzepten durch die Koko – Consulting OG ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Kunde gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.7. Wenn sich für die Koko – Consulting OG bei der Erstellung des Werbe- und Marketingkonzeptes herausstellt, dass die vom Kunden gewünschte Leistung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, wird die Koko – Consulting OG dem Kunden dies unverzüglich mitteilen. Der Kunde hat dann das Recht die Leistungsbeschreibung innerhalb einer Frist von einer Woche nach Mitteilung durch Koko – Consulting OG zu ändern. Unterlässt der Kunde eine Änderung der Leistungsbeschreibung oder sorgt er nicht dafür, dass eine Umsetzung möglich wird, ist die Koko – Consulting OG ausdrücklich berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten, Spesen und sonstige Aufwendungen sind vom Kunden der Koko – Consulting OG zu ersetzen.
2.8. Individuell erstellte Werbe- und Marketingkonzepten durch die Koko – Consulting OG bedürfen der Abnahme durch den Kunden. Von der Koko – Consulting OG erstellte Webseiten sind vom Kunden auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit im Sinne des Auftrages innerhalb von 10 Tagen nach zur Verfügungstellung des Fertigstellungsentwurfes zu überprüfen. Laufende und wiederkehrende Leistungen, die von der Koko – Consulting OG für den Kunden erbracht werden, sind nach Fertigstellung und Übermittlung zur Veröffentlichungsfreigabe innerhalb einer Frist von einer Woche zu überprüfen. Innerhalb dieser genannten Fristen kann der Kunde Änderungs- und Anpassungswünsche des jeweiligen Werbe- und Marketingkonzepten der Koko – Consulting OG schriftlich mitteilen. Der Kunde hat hierzu jeweils die Möglichkeit zu jeder Leistung einmal kostenfrei Änderungs- und Anpassungswünsche mitzuteilen. Darüberhinausgehende Änderungs- und 3 Anpassungswünsche werden von der Koko – Consulting OG innerhalb der vorgesehenen Frist ebenso vorgenommen, jedoch wird dem Kunden der hierzu entstandene Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt. Lässt er Kunden die genannten Zeiträume ohne Einwand von Änderungs- und Anpassungswünsche sowie etwaiger Mängelbekanntgabe verstreichen, gilt das jeweilige Werbe- und Marketingkonzept als abgenommen und wird zu den jeweils dafür vorgesehenen Zeitpunkten oder nach Verstreichen der jeweiligen Fristen für Änderungs- und Anpassungswünsche veröffentlicht.
2.9. Die Durchführung des Werbe- und Marketingkonzeptes durch die Koko – Consulting OG erfolgt, mangels abweichender Vereinbarung, am Standort der Koko – Consulting OG zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten. Die gewöhnlichen Arbeitszeiten sind der Webseite sowie dem Google-Unternehmensprofil in gültiger aktueller Fassung zu entnehmen. Erfolgt ausnahmsweise auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit und/oder außerhalb des Standortes der Koko – Consulting OG, werden die hierzu entstandenen Mehrkosten den Kunden gesondert von der jeweiligen Auftragsvereinbarung in Rechnung gestellt.
3. Mindestlaufzeiten der Zusammenarbeit
3.1. Die Koko – Consulting OG schließt mit ihren Kunden für Werbe- und Marketingkonzepte sowohl Zielschuldverhältnisse (z.B.: Erstellung einer Webseite) wie auch Dauerschuldverhältnisse (z.B.: laufendes Social-Media-Marketing).
3.2. Die jeweiligen Werbe- und Marketingkonzepte werden durch Annahme der Angebote durch Unterschrift des Kunden verbindlich.
3.3. Bei Zielschuldverhältnisses ist nach Leistungserbringung der Koko – Consulting OG an den Kunden das jeweilige Zusammenarbeitsverhältnis beendet. Vom Kunden darüberhinausgehende und weitere Wartung- und Betreuungsleistungen bedürfen einen gesonderten Auftrag durch die Koko – Consulting OG.
3.4. Zwischen der Koko – Consulting OG und den Kunden abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse gelten für die abgeschlossene Dauer als rechtsverbindlich. Die Mindestlaufzeit beträgt, sofern keine gesonderte abweichende Vereinbarung mit dem Kunden besteht, grundsätzlich 24 Monate. Während der Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Zusammenarbeitsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Wird ein befristeter Zusammenarbeitsverhältnis nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit von der Koko – Consulting OG oder dem Kunden schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Verlängerungsdauer schriftlich gekündigt werden.
4. Erstellung von Webseiten, Software, IT-Dienstleistungen und Shops
4.1. Die Koko – Consulting OG ist berechtigt, dass Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung für den Kunden teilweise oder gänzlich unter Zuhilfenahme Dritter zu erbringen.
4.2. Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird die Koko – Consulting OG Daten und Informationen unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) des Kunden an Dritte übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Kooperationszwecks geboten ist, wobei der Kunde hierzu bereits gegenwärtig zustimmt.
4.3. Die Koko – Consulting OG übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung über entstandene Schäden auf der Webseite und/oder den Onlineshop des Kunden, die durch den Kunden und/oder durch Dritte verursacht werden.
4.4. Nach Projektabschluss (Bezahlung der Schlussrechnung) haftet die Koko – Consulting OG für keine Schäden, die zukünftig durch den Onlineauftritt (Webseite oder Shop) seitens des Webseitenbetreiber (Kunden) oder durch Dritte entstehen. Es wird auch keine Haftung für rechtliche und technische Änderungen nach Übergabe der Webseite- oder des Übergabe an den Kunden genommen.
4.5. Bei der Beantragung auf Benutzerlöschung werden sämtliche Einstellungen dem nächsten Admin User zugewiesen. Für fehlende Einstellungen oder Inhalte nach Löschung des Users übernimmt die Koko – Consulting OG keine Haftung.
5. Online- und Social-Mediamarketing
5.1. Die Koko – Consulting OG ist berechtigt, dass Leistungen in den Bereichen Suchmaschinenwerbung (SEA), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Marketing, usw. teilweise oder gänzlich unter Zuhilfenahme Dritter zu erbringen.
5.2. Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird die Koko – Consulting OG Daten und Informationen unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) des Kunden an Dritte übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Kooperationszwecks geboten ist, wobei der Kunde hierzu bereits gegenwärtig zustimmt.
5.3. Der Kunde akzeptiert, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Koko – Consulting OG arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Drittanbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Koko – Consulting OG beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „SocialMedia-Kanälen“ einzuhalten. Eine permanente Verfügbarkeit der Kampagnen kann jedoch nicht garantiert werden.
5.4. Des Weiteren gelten bei Online- und Social-Mediamarketing die „Richtlinien der Koko – Consulting OG“ als vereinbart. Diese lauten wie folgt:
a) Die Qualität der Leistungen der Koko – Consulting OG ist vom Kunden abhängig, da die Koko – Consulting OG vom Kunden immer mit Informationen und (Bild-)Material versorgt werden muss. Sofern der Kunde keine Bilder oder erforderlichen Informationen liefert, läuft der Leistungszeitraum weiter und der Koko – Consulting OG gebührt ihr Entgeltanspruch.
b) Die jeweils vereinbarten Zeiträume für die Vorausplanung des Contents muss eingehalten werden.
c) Wird ein fertiger Contentplan an den Kunden versendet, vermerkt sich die Koko – Consulting OG ausdrücklich das Datum, an dem die Koko – Consulting OG spätestens die Freigabe bzw. Korrektur benötigt. Gibt der Kunde bis zu diesem Datum keine Freigabe bzw. Korrektur bekannt, so ist von der Freigabe auszugehen und werden die Postings nach dem Contentplan veröffentlicht.
d) Sonderaufwendungen, welche zum Zeitpunkt der Freigabeabfrage nicht im Contentplan enthalten sind bzw. in der laufenden Betreuungsvereinbarung nicht enthalten sind, werden 5 zusätzlich in Rechnung gestellt. Sonderaufwendungen werden zusätzlich laut Beiblatt (Richtlinien) in Rechnung gestellt.
6. Leistungserbringung und Termine zur Lieferung
6.1. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu bestätigen. Alle übrigen angegebenen Liefer- und Leistungsfristen gelten als annähernd und unverbindlich.
6.2. Verzögerte Leistungserbringen, welche die Koko – Consulting OG nicht zu vertreten hat lassen die Leistungsverpflichtung für die Dauer der Verhinderung ruhen. Der Leistungszeitraum läuft von dieser Verhinderung unberührt weiter und der Koko – Consulting OG gebührt ihr voller Entgeltanspruch. Sofern eine solche Verzögerung mehr als zwei Monate andauert, ist die Koko – Consulting OG zum Rücktritt gegenüber dem Kunden berechtigt.
6.3. Befindet sich die Koko – Consulting OG im Leistungsverzug, so kann der Kunde nur unter Setzung einer Frist von mindestens 14 Tagen von der Zusammenarbeit zurücktreten, sofern diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche aufgrund der Nichterfüllung oder des Verzuges sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
6.4. Bei Zahlungsverzug sowie Verweigerung der Mitwirkung behält es sich die Koko – Consulting OG vor, nach Setzung einer 14-tägigen Frist, von der Zusammenarbeit mit dem Kunden zurückzutreten.
7. Kosten und Preise
7.1. Alle Preise für die von der Koko – Consulting OG angebotenen Leistungen verstehen sich in Euro und ohne Umsatzsteuer (netto). Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der Koko – Consulting OG. Etwaige Leistungen, die sich nicht im Auftrag der Koko – Consulting OG wiederfinden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.2. Für die von der Koko – Consulting OG angebotenen Leistungen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Zusammenarbeitspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
7.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
7.4. Sämtliche Preise der Koko – Consulting OG sind individuell und vertraulich. Es besteht für Kunden kein Anspruch auf einen bestimmten Preis.
7.5. Die vereinbarten Preise der Koko – Consulting OG mit ihren Kunden auf Basis der Zusammenarbeit gelten als wertgesichert, daher wird ausdrücklich Wertbeständigkeit vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für die Preise dient die für den Monat des jeweiligen Auftrags errechnete Indexzahl, wobei Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3 % unberücksichtigt bleiben. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.“
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Der Honoraranspruch entsteht für jede erbrachte Leistung der Koko – Consulting OG. Die Koko – Consulting OG ist berechtigt für die Deckung dieser Aufwände Akontozahlungen zu verlangen. Dabei orientiert sich die Koko – Consulting OG vorwiegend am Leistungsbudget bzw. an der Laufzeit des Auftrages. Auch ist die Koko – Consulting OG dazu berechtigt Zwischenabrechnungen zu legen. Alle getätigten Barauslagen sind zu ersetzen.
8.2. Die von der Koko – Consulting OG gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind standardmäßig spätestens acht Tage ab Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen in gleicher Weise. Alle abweichenden Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Koko – Consulting OG.
8.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teilabschnitte umfassen, ist die Koko – Consulting OG berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
8.4. Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt – im Falle der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden – über SEPA-Lastschrift-Mandat an die Koko – Consulting OG. Daher erteilt der Kunde der Koko – Consulting OG die Ermächtigung von einem seitens des Kunden bekanntgegebenen Konto Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen, wobei der Kunde die notwendigen Bankdaten (IBAN und BIC) der Koko – Consulting OG unmittelbar bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen hat.
8.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Zusammenarbeitserfüllung durch die Koko – Consulting OG. Außerdem wird für die ausgelieferten Projekte eine Rücknahmeklausel (sog. Entziehungsklausel) vereinbart welche bedeutet, dass im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftragnehmers (10 Tage nach 2. Mahnung) der Auftraggeber berechtigt ist, dem Auftragnehmer das ausgelieferte Projekt zu entziehen (z.B. ausgelieferte Website offline stellen). Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die Koko – Consulting OG, die laufenden Arbeiten einzustellen und von der Zusammenarbeit zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.
8.6. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Koko – Consulting OG berechtigt gegenüber den Kunden Terminverlust in Kraft zu setzen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
8.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
8.8. Die Koko – Consulting OG ist berechtigt, eine Mahngebühr in angemessener Höhe pro schriftlicher Mahnung sowie Verzugszinsen in unternehmerischer Höhe geltend zu machen. In der Folge wird ein Rechtsanwalt oder ein Inkassoinstitut mit der Forderungsbetreibung beauftragt. Neben den vorgenannten Kosten gehen auch sämtliche Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes oder Inkassoinstitutes zu Lasten des schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden, sofern diese Kosten angemessen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Die Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten angerechnet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Mahndaten gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO an mit der Eintreibung der Forderung berechtigte Rechtsanwälte und Inkassoinstitutionen übermittelt werden. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt hiervon unberührt.
9. Urheberecht und Nutzung
9.1. Der Kunde ist gegenüber der Koko – Consulting OG verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
9.2. Die Koko – Consulting OG haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Koko – Consulting OG wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Koko – Consulting OG schad- und klaglos. Der Kunde hat der Koko – Consulting OG sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
9.3. Die Koko – Consulting OG ist berechtigt, den Kunden auf eigenen Werbeträgern oder auf der Internetseite sowie auf Social-Media mit Namen, Fotos und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder bestandene Geschäftsbeziehung hinzuweisen und für eigene Werbezwecke frei verwenden. Der Kunde stimmt dieser freien Verwendung für Werbezwecke durch die Koko – Consulting OG ausdrücklich zu.
10. Rücktritt
10.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Kunden ist die Koko – Consulting OG berechtigt, schriftlich vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.
10.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Koko – Consulting OG liegen, entbinden die Koko – Consulting OG von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten der Koko – Consulting OG eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
10.3. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Koko – Consulting OG möglich. Ist die Koko – Consulting OG mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
11. Gewährleistung
11.1. Allfällige Mängel hat der Kunde durch schriftliche Beschreibung umgehend nach Erbringung der Leistung anzuzeigen. Erfolgt eine solche Mängelrüge nicht, so sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.
11.2. Ist der Mangel rechtzeitig schriftlich angezeigt worden und auch berechtigt, so steht dem Kunden durch die Koko – Consulting OG ein Recht auf Verbesserung bzw. Austausch der Leistung zu. Der Kunde hat alle zur Untersuchung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Der Koko – Consulting OG steht es zu, die Verbesserung der Mängel zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre oder unmöglich ist. Für diesen Fall steht dem Kunden die Wandlung bzw. eine Preisminderung zu.
11.3. Dem Kunden obliegt die Überprüfung der wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlichen Zulässigkeit der Leistung.
11.4. Als Gewährleistungsfrist wird zwischen der Koko – Consulting OG und dem Kunden sechs Monate vereinbart. Die Vermutungsregelung nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Übergabe. Die Gewährleistung gilt dann nicht, wenn vom Kunden oder dritter Seite in die Leistung der Koko – Consulting OG eingegriffen wurde.
11.5. Die Aktualisierungspflicht der digitalen Leistungen durch die Koko – Consulting OG gegenüber dem Kunden nach dem VGG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Haftung und Schadenersatz
12.1. Für Fälle der leichten Fahrlässigkeit wird durch die Koko – Consulting OG die Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit ist durch den Kunden zu beweisen.
12.2. Etwaige Kosten für Hilfeleistungen und Fehlerbeseitigungen, die vom Kunden zu verantworten sind, sowie Änderungen und Ergänzungen werden von der Koko – Consulting OG gegen Entgelt durchgeführt, und zwar auch dann, wenn vom Kunden oder von dritter Seite in die Leistung der Koko – Consulting OG eingegriffen wurde.
12.3. Jegliche Haftung der Koko – Consulting OG für Ansprüche aufgrund der erbrachten Leistungen, die gegen den Kunden gerichtet sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.4. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch verfällt nach sechs Monaten ab Kenntnis bzw. drei Jahre nach der Verletzungshandlung durch die Koko – Consulting OG.
12.5. Wird eine durch die Koko – Consulting OG erbrachte Leistung durch von Dritten betriebene Social-Media-Kanäle abgelehnt bzw. gelöscht, so hat die Koko – Consulting OG nicht dafür einzustehen. Die Koko – Consulting OG bemüht sich jedoch mit bestem Wissen und Gewissen die Vorschriften und Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform einzuhalten. Ebenso weist die Koko – Consulting OG darauf hin, dass keinerlei Verantwortung für etwaige überbordende negative Reaktionen auf eine erbrachte Leistung online (Shitstorm) übernommen wird.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die erstellte Leistung ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Koko – Consulting OG.
13.2. Weiters behält es sich die Koko – Consulting OG vor bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages die Erfüllung der Leistung zurückzubehalten.
14. Rechtsnachfolge
14.1. Die Koko – Consulting OG kann ihre Zusammenarbeitsposition oder auch Teile davon jederzeit auf ein Nachfolgeunternehmen, welches die Geschäfte, die Gegenstand der jeweiligen Kundenverträge sind, in gleicher Weise fortsetzen und in die bestehenden Rechte und Pflichten in vollem Umfang eintritt.
15. Datenschutz
15.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, EMail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
15.2. Dem Kunden steht der Widerruf der Datenverarbeitung bzw. -speicherung jederzeit zu und kann dies schriftlich mittels E-Mail gegenüber der Koko – Consulting OG erfolgen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
16.1. Als Erfüllungsort wird der Sitz der Koko – Consulting OG vereinbart.
16.2. Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der Koko – Consulting OG örtlich Zuständige Gericht. Ungeachtet dessen kann die Koko – Consulting OG den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand klagen.
17. Sonstiges
17.1. Weitere oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.